| Wir über uns * Unsere Tätigkeit * Unsere Aufgaben |
Unsere Aufgaben werden detailliert in den auf unseren jeweiligen Vertragspartner zugeschnittenen Kooperationssvertrag festgelegt. Zu den kunststoffrelevanten horizontale Regelwerken gehören insbesondere einige Regelungen im Bereich der Produktsicherheit (Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie, Produkthaftungsgesetz), Ökologie (Abfallrahmenrichtlinie, Thematische Strategie Abfallvermeidung und Recycling, IVU-Richtlinie, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes), Verbraucherschutz (Verbraucherpolitische Strategie 2007-2013, Verbraucherinformationsgesetz) und nicht zuletzt die neue europäische Chemikalienpolitik REACH. Neben den horizontalen Regelwerken verfolgen wir auch die vertikalen Regelwerke bzw. die für spezifische Stoffe in ihrer jeweiligen Anwendung relevanten Regelwerke. Die wichtigsten kunststoffrelevanten Regelwerke gelten für folgende Anwendungen: Verpackung (Verpackungsrichtlinie, Verpackungsverordnung), Materialien mit Lebensmittelkontakt (Rahmenverordnung 1935/2004/EG, Bedarfsgegenstände-Verordnung), Bauprodukte (Bauprodukten-Richtlinie), Elektro- und Elektronik (WEE Richtlinie), Automobile (ELV Richtlinie). Da wir uns mit den beschriebenen Regelungsgebieten seit Jahren ständig befassen, verfügen wir über ein breites Wissen und eine ausgeprägte Kompetenz, die wir in unsere Tätigkeit für die verschiedensten Kunststoffe einsetzen. Dabei liegt aus historischen Gründen und den gewachsenen Vertrags-Partnerschaften der Schwerpunkt unseres Wissens im Bereich der Verarbeitung von PVC und PET Polymeren insbesondere zu Folien. |
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